Pressemitteilung: "Die Kreuze dürfen hängen bleiben [...]"
Pressemitteilung: "Die Kreuze dürfen hängen bleiben [...]"
MdL Michael Koller begrüßt das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum sog. Kreuz-Erlass von Ministerpräsident Markus Söder
(Berchtesgaden / Ainring) – Das Bundesverwaltungsgericht hat nun in einer weiteren Instanz entschieden, dass die Kreuze in den öffentlichen Gebäuden in Bayern hängen bleiben dürfen. Nachdem bereits zwei Gerichte in den Vor-Instanzen den Erlass bestätigt hatten, wies nun auch das Bundesverwaltungsgericht die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München und Oberbayern ab.
„Eigentlich kann man nur noch den Kopf darüber schütteln, was alles thematisiert und beklagt wird.“, äußerte sich Michael Koller in einem ersten Statement. Koller selbst ist engagiertes Mitglied im Pfarrverband Stiftsland Berchtesgaden, Mitglied im Dekanatsrat und im Diözesanrat. „Kreuze sind der Ausdruck unserer christlich-abendländischen Prägung. Wer zu uns ins Land kommt und hier leben will, der muss sich damit arrangieren, dass unsere Kultur und unsere Tradition christlich geprägt ist.“, so Koller weiter.
„Wir haben in unserem Land wahrlich andere Probleme, ob im Eingangsbereich von öffentlichen Gebäuden Kreuze hängen dürfen oder nicht. Für mich ist das keine Frage. Auch wenn unsere Gesellschaft säkular ist und immer mehr Menschen gegenüber den Kirchengemeinschaften skeptisch und negativ eingestellt sind, so geht es für mich auch hier um die Frage‚leben und leben lassen", oder wie es unser Ministerpräsident bezeichnet, die "iberalitas bavariae".
Die Kreuze dürfen aber nicht nur als kulturelles Symbol gesehen werden, meint Koller weiter. „Die Kreuze sind Ausdruck unseres Glaubens an Jesus Christus und an die Werte, die er uns gelehrt hat. Die Lehre Jesu ist es, die uns in unserer Heimat geprägt hat und ausmacht. Dazu stehe ich als bekennender Katholik. Ich bekämpfe auch nicht die religiöse Haltung oder Geisteshaltung anderer Menschen. Die Toleranz gegenüber den Mitmenschen hat in den letzten Jahren massiv abgenommen – für mich eine sehr traurige Entwicklung.“, positionierte sich der frisch gewählte Landtagsabgeordnete eindeutig.
Abschließend hofft Koller nur, dass es die Kläger damit bewenden lassen und nicht auch noch das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. „Vor uns liegen große Aufgaben und darauf sollten wir alle uns fokussieren, denn nur gemeinsam können wir Herausforderungen in unserer Gesellschaft und in der heutigen Zeit bewältigen.“
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