PRESSEMITTEILUNG: "REFORM DES BAYERISCHEN FEUERWEHRGESETZES AUF DEN WEG GEBRACHT"
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Koller: Altersgrenze wird auf Renteneintrittsalter 67 angehoben
Zuvor hatte sich die FREIE WÄHLER-Fraktion gemeinsam mit ihrem Koalitionspartner darauf verständigt, dieAltersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst dynamisch auf das Renteneintrittsalter anzuheben – aktuell also auf 67 Jahre. Weitere Verlängerungsmöglichkeiten seien nicht vorgesehen. „Damit entsprechen wir dem Wunsch unserer Gesprächspartner in den Verbänden und Feuerwehren nach einer möglichst unbürokratischen und tragfähigen Lösung“, erläutert Koller. Für die FREIE WÄHLER Landtagsfraktion seien im Entscheidungsprozess Rückmeldungen von Feuerwehrexperten und -praktikern unschätzbar wertvoll gewesen.
Koller stellt klar: „Um die Funktionsfähigkeit unserer Feuerwehren zu erhalten, ist es neben der Nachwuchsgewinnung sehr wichtig, erfahrene Feuerwehrleute so lange wie möglich im Dienst zu halten. In Bayern sind wir in besonderem Maße auf einsatzbereite Feuerwehren in der Fläche angewiesen, um die Bevölkerung bei plötzlichen Schadensereignissen schnellstmöglich versorgen und schützen zu können.“
Neben der Anhebung der Altersgrenze enthält die Novelle noch weitere Neuerungen zur Entlastung der Feuerwehren – etwa die Einführung neuer Kostentatbestände. Koller ist mit dem Ergebnis sehr zufrieden: „Insgesamt stellt die Novelle einen wichtigen Schritt dar, um unsere Feuerwehren weiter zu stärken und zukunftsfest zu machen.“
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